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Thema: Rechtliches

  1. #1
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    Cool Rechtliches

    §69d (1) UrhG.

    Da Apple in Deutschland keine Möglichkeit hat, dem Kunden vorzuschreiben, mit welcher Hardware er das OS verwenden darf, ist ein patchen absolut legal.
    10.6.8 Retail / 10.7.2 - 11C74 - Chameleon r1806
    C2Q8300 CPU @ 2.5GHz / Asus P5W DH Deluxe
    8 GB DDR2-800 RAM - SSD 128 GB C300 Snow
    Zotac GT240 1 GB passiv - SSD 64 GB OCZ Lion




    Apple Hardware: MBA 2010, MBP 2008, iMac 2007, Mac Mini 2011, iPod Video, iPod Shuffle, 2x iPhone4

    KEIN SUPPORT ÜBER PM !

    in nomine riws et Stefe/AkimoA/Alex et netkas et osx86 sancti

  2. #2
    jan
    ./Tourist

    Standard AW: Rechtliches

    Natürlich liegt sowas immer im Auge des Betrachters.
    Patchen ist legal, aber das downloaden eines Gepatchten ISOs ist es nicht.

    Also betrachten wir das ganze lieber mal als gesetzliche Grauzone

  3. #3
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    Cool AW: Rechtliches

    das eigentliche Downloaden oder das Benutzen des ISO´s ? Oder beides ?
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  4. #4
    jan
    ./Tourist

    Standard AW: Rechtliches

    Das Downloader, zumindest per BitTorrent. Aber das Benutzen mit gültiger Lizens ist hier ja eigentlich kein Problem, auser halt die vielen Leute die blöd gucken weil du so 1337 bist

  5. #5
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    Frage AW: Rechtliches

    1337 ?

    = 1+3+3+7 ?
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  6. #6
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    Standard AW: Rechtliches

    @lord_webi: Hast du 1337 noch nie gehört?
    Heißt "leet" und soll ausdrücken, dass du ein harter Gangster bist.
    Retail OS X 10.6.7 running Vanilla/EFI Partition
    CPU: Intel Core 2 Duo E8400 @ 3,0 GHz
    GPU: Leadtek 8800GT
    RAM: MDT 4GB 800MHz DDR2-SDRAM
    Board: Asus P5W DH Deluxe
    HD: Western Digital 160GB SATA


    sysProfile

  7. #7
    jan
    ./Tourist

    Standard AW: Rechtliches

    0mfG c1ll17 b4n6 1z fu(kK1ng 1337 d00d h0w d0 u g3t uR uber pwNaGe h4xX0rinG sk1LLz?

  8. #8
    ./bin dabei ./guest86
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    Standard AW: Rechtliches

    §69d (1) UrhG.

    Da Apple in Deutschland keine Möglichkeit hat, dem Kunden vorzuschreiben, mit welcher Hardware er das OS verwenden darf, ist ein patchen absolut legal.
    Dem muss ich leider widersprechen.

    Dies besagt nur, dass du tiefere Programmabläufe beobachten und analysieren darfst, jedoch nicht verändern um sie anzupassen.
    Absatz 3 ist hier klar formuliert. Richtig ist:

    Aufgrund der rechtsungültigen Vertragsbedingungen auf der OSX DVD, tritt an deren Stelle das Urheberrecht. Dies besagt, dass du die Software nutzen darfst - auch auf einem PC, analysieren und studieren, aber in keiner Weise verändern. Veränderungen am Programm, bedarf der Zustimmung des Entwicklers. Nun ist die Definition "Veränderung" aber eine weite Auslegungssache. Eigene Kernel-Erweiterungen die im Original nicht von Apple stammen, sind legal. Das Patchen des Kernels sehe ich aufgrund der Tatsache, das Darwin open source ist ebenso als legal an. Anders hingegen schaut des beim anpassen an AMD Prozessoren aus. Hier sind die Änderungen weitreichender und bewegen sich eigentlich schon über die Grauzone hinaus. Wäre da nicht das Eigentumsrecht was besagt, dass man mit seinem Eigentum tun und lassen darf, was man will. Das gilt so gesehen auch für das rechtmässig erworbene OSX

    Grundsätzlich aber: Wenn man ein Original besitzt, darf man auch eine iPC-Version downloaden (z.B. üb er Rapidshare) und verwenden. Aufpassen muss man aber, dass man diese OSX Version dann nicht weiter verbreitet, was unter torrent, Emule o.Ä. der Fall ist.

  9. #9
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    Standard AW: Rechtliches

    Naja ich habs eh schon öfters gesagt (hab auch einen Anwalt befragt dazu)

    Die Distributionen sind jetzt sicher nicht "illegal" wenn man ein original besitzt nur sind die ganz sicher in einer grauzone!

    Anders bei den Retail installationen - die sind streng genommen sogar "völlig" bis auf die dsmos.kext (auch in den distris) die ja das os mehr oder weniger "zerlegt"

    Wobei hier die lage auch nicht ganz klar ist - mein anwalt hat mir das so erklärt;

    Wenn es zu einem rechtsstreit kommen würde wo die dsmos.kext von apple als "illegal" angesehen wird kommt hier wieder das (in österreich existierende) softwarenutzungsrecht in kraft, welches auch "cracks" von spielen legalisiert die aufgrund von kopierschutzmaßnahmen nicht zu verwenden sind (wenn diese als original vorliegen)
    OSX86 POWERMachine:

    Retail Install Snow Leopard

    • Intel Core2Quad Q9650
    • Gigabyte EP45-DQ6
    • 8GB DDR2 800Mhz
    • 1x 320GB für System (Samsung F1 24x7)
    • 1x 320GB für System Backup (Samsung F1 24x7)
    • 1x 500GB für Music (Hitachi 24x7)
    • 1x 500GB für Software (Hitachi 24x7)
    • Geforce GTX260 896MB EFI String (works 100%)
    • USB Soundkarte (works 100%)
    • Pinnacle Hybrid PCTV e330 (works 100% with EyeTV)
    • 1TB NAS selber gebaut: http://www.root86.org/showthread.php?t=754

    www.myspace.com/elvnox

  10. #10
    ./bin dabei ./guest86
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    Standard AW: Rechtliches

    Na ja, die Frage ist eigentlich auch mehr, in wie weit man überhaupt von Veränderungen am System sprechen kann.
    Wenn du z.B. einen Treiber eines Drittanbieters installierst, ist dies so gesehen ja auch schon eine Veränderung am System. Wenn also die dsmos.kext im Original nicht von Apple stammt, sondern selber programmiert wurde um sie im System zu integrieren, ist diese nicht illegal unabhängig davon, wie weit die eigentliche Systemfunktionalität hierdurch verändert wird.

    Das rechtliche Problem was ich bei den OSX86 Disbrutions sehe, sind eben jene Sachen die von Apple vorhandene Dateien verändern, oder Dateien, die schon verändert wurden.

  11. #11
    Luis
    ./Tourist

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    Man kann verkaufen oder umsonst verteilen das ist natürlich jeden selbst überlassen!



  12. #12
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    joar penis in die dose und abheben biite
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